Berufsausbildung Notfallsanitäter

Mit dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) von 2014 und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV), hat der Rettungsdienst ein neues Berufsbild bekommen. Der "Notfallsanitäter" löste den "Rettungsassistenten" ab, um den gestiegenen Anforderungen der Notfallversorgung gerecht zu werden. Künftig übernehmen Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen die Versorgung von verletzten und erkrankten Personen. Sie dürfen in Notfallsituationen erweiterte Maßnahmen übernehmen, bis ein Notarzt oder eine Notärztin eintrifft oder die Klinik die weitere Versorgung übernimmt.

Im Wechsel zwischen den Lernorten Rettungswache, Rettungsdienstschule und Klinik erwerben die Auszubildenden über einen Zeitraum von 36 Monaten alle notwendigen Kompetenzen, um danach eigenständig die Aufgaben eines Notfallsanitäters oder einer Notfallsanitäterin wahrzunehmen.

Die nächsten Ausbildungstermine

01.09.2025 
Bewerbungsschluss: 13. Dezember 2024

Zugangsvoraussetzungen

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit
  • mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
  • eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • Amtliches Führungszeugnis

"Notfallsanitäter im Alltag": Unsere Auszubildenden nehmen euch mit zum Dienst!


Das Video unseren Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr 2019 selbst in der Malteser Rettungswache Oschersleben gedreht, geschnitten und bearbeitet. Es war Bestandteil der Aufgabenstellung „Vorstellung der Rettungswache inklusive Vorstellen des Berufsbildes Notfallsanitäter:innen“.